Erlass

Der Wettbewerb wird durchgeführt gemäß Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom 02. November 2017 III.A.3 – 351.300.311 - 44 - Gült. Verz. Nr. 7200

Der Mathematikwettbewerb des Landes Hessen gibt den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 8 Gelegenheit, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse auf dem Gebiet der Mathematik zu vergleichen. Der Wettbewerb erstreckt sich über drei Runden. Besonders in der zweiten und dritten Runde treten Schülerinnen und Schüler aus ganz Hessen mit herausragenden mathematischen Kompetenzen an, um die Kreis- und Landessiegerinnen und -sieger zu ermitteln. Neben dem Wettbewerbsgedanken und dem Vergleich der Leistungsfähigkeit bietet der Wettbewerb in der ersten Runde für die Fachlehrkräfte Orientierungshilfen zum Stand des Kompetenzerwerbs in der jeweiligen Lerngruppe.

1. Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Aufgabengruppen

Am Mathematikwettbewerb nehmen in der ersten Runde alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 der Schulen, die zum Hauptschulabschluss, zum Mittleren Schulabschluss oder zum Abitur führen, teil.

In allen Wettbewerbsrunden werden jeweils drei Aufgabengruppen angeboten. Die Aufgabengruppen werden für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 wie folgt festgelegt:

Aufgabengruppe A: Schülerinnen und Schüler der Gymnasien, der Gymnasialzweige der schulformbezogenen (kooperativen) Gesamtschulen sowie der A-Kurse der schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschulen

Aufgabengruppe B: Schülerinnen und Schüler der Realschulen, der Realschulzweige der schulformbezogenen (kooperativen) Gesamtschulen sowie der B-Kurse der schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschulen

Aufgabengruppe C: Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen, der Hauptschulzweige der schulformbezogenen (kooperativen) Gesamtschulen sowie der C-Kurse der schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschulen

Bei Fachleistungsdifferenzierung auf zwei Anspruchsebenen (sogenannte E-G-Differenzierung) in schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschulen erfolgt die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu den vorgenannten Aufgabengruppen durch die unterrichtenden Fachlehrkräfte. Die für die erste Runde getroffene Zuordnung gilt im Allgemeinen auch für die folgenden Runden. Bei einem Wechsel der Schulform zwischen zwei Wettbewerbsrunden erfolgt ein Wechsel zu der entsprechenden Aufgabengruppe.

2. Organisation

Mit der Organisation des Mathematikwettbewerbs wird Frau StD'in Dr. Yvonne Hartwich beauftragt. Dienstanschrift für den Mathematikwettbewerb ist:

Max-Planck-Schule, Joseph-Haydn-Str.1, 65428 Rüsselsheim; Telefon: 06142 13646, E-Mail: landesbeauftragte@mathematik-wettbewerb.de

Informationen zur Durchführung des Wettbewerbs und Aufgabenbeispiele werden im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht: www.mathematik-wettbewerb.de

Die Wettbewerbsaufgaben orientieren sich an den im neuen Kerncurriculum für Hessen festgelegten Bildungsstandards und Inhaltsfeldern. Inhaltliche Schwerpunkte der Wettbewerbsaufgaben werden jeweils vor Beginn des Schuljahres, in dem der betroffene Jahrgang in die Jahrgangsstufe 7 eintritt, festgelegt und auf der vorgenannten Internetseite veröffentlicht.

Für die Erstellung der Wettbewerbsaufgaben werden vom Hessischen Kultusministerium drei Aufgabenausschüsse berufen, die mit der Beauftragten für die Organisation zusammenarbeiten. Es können auch Aufgabenvorschläge von Fachlehrerinnen und -lehrern, die nicht dem Aufgabenausschuss angehören, eingereicht und berücksichtigt werden.

Die genauen Termine für die Durchführung der drei Wettbewerbsrunden werden jeweils rechtzeitig im Amtsblatt veröffentlicht. Im Allgemeinen kann von folgenden Angaben ausgegangen werden:

1. Runde: am letzten Donnerstag im November oder am ersten Donnerstag im Dezember

2. Runde: am Mittwoch oder am Donnerstag in der ersten oder zweiten Märzwoche

3. Runde: in der ersten, zweiten oder dritten Woche im Mai

3. Erste Runde

3.1 Organisation der ersten Runde

Die erste Runde wird in Form einer schriftlichen Arbeit mit zentraler Aufgabenstellung ausgetragen.

Die Schule informiert alle Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern der Jahrgangsstufe 8 zu Beginn des Schuljahres über den Wettbewerb.

Die Schule teilt dem zuständigen Staatlichen Schulamt bis zum 15. September die in der Jahrgangsstufe 8 vorhandene Schulform, die Aufgabengruppen wie auch die Anzahl der benötigten Unterlagen (für jede korrigierende Lehrkraft ein Bogen mit Aufgaben, Erwartungshorizont und Bewertungseinheiten sowie die nach Abschnitt 3.4 benötigte Anzahl der Urkundenvordrucke) mit.

Die Staatlichen Schulämter leiten die Meldungen bis zum 1. Oktober an die Beauftragte weiter.

Die Staatlichen Schulämter erhalten die Wettbewerbsaufgaben von der Beauftragten. Die Schulleiterin oder der Schulleiter oder eine von ihr oder ihm beauftragte Lehrkraft holt die Wettbewerbsunterlagen in verschlossenen Umschlägen zwei Unterrichtstage vor dem Wettbewerbstermin im zuständigen Staatlichen Schulamt ab und quittiert den Empfang.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter sorgt für die ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Wettbewerbs in der Schule. Sie oder er sorgt insbesondere für die Vervielfältigung der Aufgabenblätter in der benötigten Anzahl sowie dafür, dass die Verfahrensvorschriften eingehalten werden und die Geheimhaltung der Wettbewerbsaufgaben bis zur Ausgabe an die Schülerinnen und Schüler gewahrt bleibt. Sie oder er hat die dafür erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

3.2 Hinweise zur Durchführung der Wettbewerbsarbeit

Die Aufgaben werden den Fachlehrkräften am Tag der Durchführung der ersten Runde zu Unterrichtsbeginn übergeben. Der Wettbewerb beginnt in der dritten Unterrichtsstunde [Anmerkung der Landesbeauftragten: d. h. beispielsweise von 9.30 bis 11 Uhr]. Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten und beginnt nach Bekanntgabe der Aufgaben. Als Hilfsmittel dürfen Zeichengeräte verwendet werden. Sofern weitere Hilfsmittel zugelassen sind, wird dies rechtzeitig bekannt gegeben. Die Reihenfolge, in der die Aufgaben gelöst werden, ist den Schülerinnen und Schülern freigestellt. Alle notwendigen schriftlichen Rechnungen und Zeichnungen sind im Arbeitsheft oder auf Arbeitsblättern auszuführen. Während der Arbeitszeit werden keine Hilfen gegeben.

3.3 Korrektur und Bewertung der Wettbewerbsarbeit

Die Korrektur der Wettbewerbsarbeit erfolgt durch die unterrichtende Lehrkraft für das Fach Mathematik. Auf den Korrekturbögen sind für alle Wettbewerbsteilnehmerinnen und-teilnehmer die Namen und die jeweils erreichten Punktzahlen je Aufgabe zu dokumentieren. Die Korrekturbögen sind ein Jahr lang in der Schule aufzubewahren.

Der Wettbewerb wird in der ersten Runde als Klassenarbeit angefertigt; diese Klassenarbeit ersetzt in der Jahrgangsstufe 8 die schulinterne Vergleichsarbeit im Fach Mathematik, welche nach der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19. August 2011 (ABl. S. 546), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. April 2014 (ABl. S. 234), in der jeweils geltenden Fassung vorgesehen ist.

Dabei wird für die Bewertung – aufgrund des sehr hohen Anteils an Transferaufgaben – folgende Notenverteilung festgelegt:

0 Punkte bis 9,0 Punkte – ungenügend

9,5 Punkte bis 18,0 Punkte – mangelhaft

18,5 Punkte bis 25,0 Punkte – ausreichend

25,5 Punkte bis 32,0 Punkte – befriedigend

32,5 Punkte bis 39,0 Punkte – gut

39,5 Punkte bis 48,0 Punkte – sehr gut

Die Note der Wettbewerbsarbeit in der ersten Runde ist endgültig. Da es sich um eine Vergleichsarbeit mit landesweit einheitlicher Aufgabenstellung handelt, ist nach der VOGSV eine Wiederholung ausgeschlossen.

3.4 Siegerinnen und Sieger der ersten Runde

Die Siegerinnen und Sieger der ersten Runde werden schulbezogen und getrennt für jede Aufgabengruppe ermittelt. Die Anzahl der Schulsiegerinnen und Schulsieger richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der jeweiligen Aufgabengruppe. Für jede angefangene Gruppe von 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist eine Schulsiegerin oder ein Schulsieger zu bestimmen. Schulsiegerinnen und Schulsieger sind diejenigen, die in der jeweiligen Aufgabengruppe die höchsten Punktzahlen erreichen. Die Entscheidung über die Platzierungen wird von allen am Wettbewerb beteiligten Fachlehrerinnen und -lehrern der Schule getroffen.

Die entsprechend festgelegte Anzahl der Schulsiegerinnen und Schulsieger kann pro Aufgabengruppe um eine Siegerin oder einen Sieger erhöht werden, wenn dies aufgrund von Punktgleichheit notwendig ist. Eine weitere Erhöhung der Anzahl der Schulsiegerinnen und Schulsieger ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Entscheidung trifft auf Antrag der Schule die Beauftragte für den Mathematikwettbewerb auf der Grundlage der vorgelegten Wettbewerbsarbeiten.

Befinden sich an einer Schule in der Aufgabengruppe A in der Jahrgangsstufe 8 sowohl Schülerinnen und Schüler im verkürzten gymnasialen Bildungsgang (G8) als auch Schülerinnen und Schüler im nicht verkürzten gymnasialen Bildungsgang (G9), ist die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer getrennt nach G8 und G9 zu ermitteln und auf das Ergebnis jeweils die oben beschriebene Regelung zur Ermittlung der Anzahl der Schulsiegerinnen und Schulsieger anzuwenden. Für Schülerinnen und Schüler, die auf der Grundlage dieser Ermittlung in ihrer Gruppe nicht zu den Schulsiegern gehören, aber eine Punktzahl erreichen, die mindestens der höchsten in der anderen Gruppe entspricht, ist die Anzahl der Schulsieger entsprechend zu erhöhen.

Die Schulsiegerinnen und Schulsieger erhalten spätestens mit der Zeugnisausgabe zum Ende des ersten Schulhalbjahres eine Urkunde. Die Schulleiterinnen und Schulleiter stellen darüber hinaus sicher, dass die Schulsiegerinnen und Schulsieger, die zur Teilnahme an der zweiten Runde berechtigt sind, frühzeitig über den Termin und den Ort der zweiten Runde schriftlich informiert werden.

3.5 Ergebnisse der ersten Wettbewerbsrunde

Die Meldung der Schulergebnisse sowie der Schulsiegerinnen und Schulsieger erfolgt an die Beauftragte. Die Meldung enthält außer den Namen und den privaten Anschriften der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch die vollständige Schulanschrift. Eine Einverständniserklärung der Eltern zur Weitergabe der Daten ist erforderlich und an der Schule aufzubewahren. Die Meldung ist bis zum ersten Schultag nach den Weihnachtsferien durchzuführen.

Die Schulleiterinnen und Schulleiter berichten nach Abschluss der Meldung dem Staatlichen Schulamt über die Durchführung der ersten Runde sowie ggf. über besondere Vorkommnisse bei der Durchführung des Wettbewerbs.

Die Ergebnismeldungen werden von der Beauftragten des Mathematikwettbewerbs ausgewertet. Die Ergebnisse des Mathematikwettbewerbs, insbesondere die schulspezifischen Ergebnisse der ersten Runde, werden den einzelnen Schulen und den jeweils zuständigen Schulaufsichtsbehörden zur Verfügung gestellt.

4. Zweite Runde

4.1 Organisation und Durchführung der zweiten Runde

Die Staatlichen Schulämter benennen diejenigen Schulen, an denen die zweite Runde ausgetragen wird, und teilen jeweils bis zum 1. Oktober allen Schulen und der Beauftragten den Austragungsort für die zweite Runde mit. Die Austragungsschulen erhalten von der Beauftragten die zur Durchführung der zweiten Runde notwendigen Informationen, insbesondere die in Abschnitt 3.5 genannten Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Wird die zweite Runde in einer Region an mehreren Schulen ausgetragen, so entscheiden die Staatlichen Schulämter, wer die dann notwendige Koordination übernimmt. Die Austragungsschulen versenden die Einladungen zur zweiten Runde bis spätestens Mitte Februar an die zugeordneten Schulen.

Die zweite Runde des Mathematikwettbewerbs wird analog zur ersten durchgeführt, jedoch mit einheitlichem Arbeitsbeginn um 9:30 Uhr.

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der zweiten Runde können nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel die Kosten für das jeweils günstigste Verkehrsmittel anteilig erstattet werden. Kosten für eine Begleitperson können erstattet werden, wenn die Verkehrsverhältnisse eine Begleitung erforderlich machen.

4.2 Korrektur der Wettbewerbsarbeiten der zweiten Runde

Die Schulleiterinnen und Schulleiter der Schulen, an denen die zweite Wettbewerbsrunde durchgeführt wird, bestimmen im Einvernehmen mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern für Mathematik diejenigen Lehrkräfte, die die Aufsicht bei der Arbeit und die Korrekturen übernehmen. Die Lehrkräfte erhalten auf Antrag eine Vergütung für die Korrekturleistung.

4.3 Siegerinnen und Sieger der zweiten Runde

Siegerinnen bzw. Sieger der zweiten Runde in den Aufgabengruppen A, B und C sind jeweils diejenigen, die im Bereich eines Kreises bzw. einer kreisfreien Stadt die höchste Punktzahl erreicht haben. Ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 8 eines Kreises größer als 3500, so werden jeweils zwei Kreissiegerinnen bzw. Kreissieger ermittelt. Erreichen mehrere Schülerinnen und Schüler die gleiche Punktzahl, so ist darauf in dem Bericht an die Beauftragte unter Vorlage der korrigierten Arbeiten hinzuweisen. Nach Möglichkeit werden diese Schülerinnen und Schüler zur Endrunde zugelassen. Die abschließende Entscheidung hierüber trifft die Wettbewerbsbeauftragte auf der Grundlage der vorgelegten korrigierten Wettbewerbsarbeiten.

Darüber hinaus können aufgrund der vorgelegten Berichte einige besonders gute Schülerinnen und Schüler zusätzlich zur Endrunde eingeladen werden. Die Entscheidung darüber wird von der Beauftragten getroffen.

Die Kreissiegerinnen und -sieger werden anlässlich der Durchführung der dritten Runde ausgezeichnet.

4.4 Bericht über die zweite Wettbewerbsrunde

Die korrigierenden Lehrkräfte der zweiten Wettbewerbsrunde berichten der Beauftragten über die Durchführung der zweiten Runde, dabei sind die Namen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Schulen und die erreichten Punktzahlen mitzuteilen. Von den Erstplatzierten sind auch die privaten Anschriften anzugeben. Dieser Bericht ist der Beauftragten spätestens drei Wochen nach Durchführung der zweiten Runde zur Verfügung zu stellen. Sind die jeweiligen Kreissiegerinnen und Kreissieger festgelegt, informieren die korrigierenden Lehrkräfte die beteiligten Schulen über die von ihren Schülerinnen und Schülern erreichten Punktzahlen und die auf den Kreis bezogenen Platzierungen. Zusätzlich können die Schulen die Ergebnisse ihrer Schülerinnen und Schüler online im geschützten Bereich einsehen. Die Schulleiterinnen und Schulleiter stellen sicher, dass die Schulsiegerinnen und Schulsieger schriftlich über ihre in der zweiten Runde erreichte Punktzahl und ihre kreisbezogene Platzierung sowie im Falle eines Kreissieges über den Termin der dritten Runde informiert werden. Die Wettbewerbsarbeiten der zweiten Runde sind von den Schulen, die die zweite Runde durchführen, ein Jahr lang aufzubewahren.

5 Endrunde

5.1 Organisation

Die Siegerinnen und Sieger der zweiten Runde nehmen an der Endrunde teil. Die Namen der späteren Landessiegerinnen und -sieger (einschließlich ihrer Platzierung in der Endrunde, des Namens und der Anschrift der Schule) werden in der Regel veröffentlicht. Mit der Anmeldung zur Endrunde erklären die Eltern ihr Einverständnis zu dieser Veröffentlichung. Dieses Einverständnis ist nicht Voraussetzung zur Teilnahme an der dritten Runde und kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

Teilnehmerinnen und Teilnehmern können anlog zum Verfahren der zweiten Runde Fahrkosten erstattet werden.

Die Arbeiten der Endrunde werden von den Mitgliedern der Aufgabenausschüsse korrigiert. Sie sind von der Beauftragten ein Jahr aufzubewahren.

5.2 Auszeichnung

In der Endrunde werden die Landessiegerinnen und Landessieger von einer Jury ermittelt, die vom Hessischen Kultusministerium berufen wird. Die auf Platz 1 bis 6 Platzierten jeder Aufgabengruppe werden zur Landessiegerehrung eingeladen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Weitere Schülerinnen und Schüler können mit einer Urkunde ausgezeichnet werden, wenn ihre Arbeiten deutlich über dem Durchschnitt der jeweiligen Aufgabengruppe liegen. Die Entscheidungen über die Platzierungen und die zusätzlichen Auszeichnungen bleiben der Jury vorbehalten.

Des Weiteren werden Schulen für die jeweilige Aufgabengruppe mit einer Urkunde ausgezeichnet, bei denen sich besonders viele Schülerinnen und Schüler in der aktuellen Endrunde wie auch denen der vorangegangenen vier Jahre auf den ersten 30 Plätzen finden. Eine Auszeichnung in einer Aufgabengruppe in einem Jahr schließt die Auszeichnung in dieser Aufgabengruppe im darauf folgenden Jahr aus.

6. Übergangsregelungen und Schlussbestimmungen

Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft.